Förderung von Wallboxen zum Laden von E-Autos

Förderung von Wallboxen zum Laden von E-Autos

  • Die staatliche Förderbank KfW fördert ab dem 24.11.2020 private Ladestationen für E-Autos.
  • Neben einer intelligenten Steuerung muss die Wallbox beispielsweise eine Leistungsgrenze einhalten. (11 kW)
  • Förderberechtigte Wandladestationen dürfen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die staatliche Förderbank KfW zahlt pro Ladepunkt einen Zuschuss von 900 Euro. Als Ladepunkt zählt ein Gerät, mit dem Sie Ihr E-Auto aufladen können. Hat Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte und kann mehrere E-Autos gleichzeitig aufladen, erhalten sie die Förderung für jeden Ladepunkt. Die KfW listet auf ihrer Seite alle förderberechtigten Wallboxen (Ladestationen) auf.

Wichtig: Die Wallbox-Förderung beschränkt sich auf Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen, die zu bereits gebauten Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.

Eine weitere Voraussetzung für die Förderung: Sie nutzen für Ihre Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.

Die KfW fördert Ladestationen für:

  • private Eigentümer
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • Mieter, die die Ladestationen mit Zustimmung des Vermieters anbringen dürfen
  • Vermieter (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften)

Quelle: ÖkoTest